
Das Team

Michael Beckmann
1. Vorsitzender

Stefan Beckmann
2. Vorsitzender

Linda Krutemeier
Kassiererin

Delia Uth
1. Kassenprüferin

Miriam Hasselhoff
2. Kassenprüferin / Schriftführerin

Stefan Ehlen
Schulpflegschaftsvorsitzender
Häufig gestellte Fragen
zum Versicherungsschutz
Ja, der Förderverein verfügt über einen umfassenden Versicherungsschutz. Durch die Mitgliedschaft im Landesverband Schulischer Fördervereine NRW e.V. sind wichtige Haftpflichtversicherungen enthalten.
Dazu zählen insbesondere:
- eine Vereinshaftpflichtversicherung,
- eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sowie
- eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Diese Versicherungen schützen den Verein und seine Mitglieder vor finanziellen Risiken, wenn im Rahmen der Vereinsarbeit Personen- oder Sachschäden entstehen.
Damit ist sichergestellt, dass Aktivitäten des Fördervereins – wie Veranstaltungen, Projekte oder Unterstützungsmaßnahmen für die Schule – verantwortungsvoll und gut abgesichert durchgeführt werden können.
Ein Förderverein trägt Verantwortung – z. B. bei Veranstaltungen, Projekten oder dem Betrieb von Anlagen. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, kann der Verein haftbar gemacht werden. Eine Vereinsversicherung schützt vor finanziellen Risiken und sichert die Handlungsfähigkeit des Vereins.
Die Vereinshaftpflicht greift, wenn durch die Tätigkeit des Vereins oder seiner Mitglieder Schäden entstehen – etwa wenn bei einer Aktion jemand verletzt wird oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Sie prüft auch, ob Ansprüche überhaupt berechtigt sind und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Immer dann, wenn der Förderverein Veranstaltungen organisiert oder unterstützt – z. B. Schulfeste, Projektwochen oder Aufführungen. Sie schützt vor Haftungsrisiken, die direkt im Zusammenhang mit solchen Events entstehen.
Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG.
Ja, in der Regel sind Mitglieder und Helferinnen und Helfer, die im Auftrag des Vereins tätig sind, über die Versicherungen mit abgesichert. Das gibt allen Beteiligten Sicherheit bei ihrem Engagement.
Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die im laufenden Betrieb entstehen – also bei regelmäßigen Tätigkeiten, organisatorischen Abläufen oder dem Einsatz von Materialien und Geräten des Vereins.
Nein.
Nein. Wie in den meisten privaten Haftpflichtversicherungen sind gemietete und geliehene Gegenstände nicht versichert.
Veranstaltungen ab 800 Teilnehmern müssen beim Landesverband Schulischer Fördervereine NRW angemeldet und von diesem schriftlich bestätigt werden.

