Über uns

Das Team

Michael Beckmann

1. Vorsitzender

Stefan Beckmann

2. Vorsitzender

Linda Krutemeier

Kassiererin

Delia Uth

1. Kassenprüferin

Miriam Hasselhoff

2. Kassenprüferin / Schriftführerin

Stefan Ehlen

Schulpflegschaftsvorsitzender

Häufig gestellte Fragen
zum Versicherungsschutz


Hat der Förderverein eine Versicherung?

Ja, der Förderverein verfügt über einen umfassenden Versicherungsschutz. Durch die Mitgliedschaft im Landesverband Schulischer Fördervereine NRW e.V. sind wichtige Haftpflichtversicherungen enthalten.

Dazu zählen insbesondere:

  • eine Vereinshaftpflichtversicherung,
  • eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sowie
  • eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Diese Versicherungen schützen den Verein und seine Mitglieder vor finanziellen Risiken, wenn im Rahmen der Vereinsarbeit Personen- oder Sachschäden entstehen.

Damit ist sichergestellt, dass Aktivitäten des Fördervereins – wie Veranstaltungen, Projekte oder Unterstützungsmaßnahmen für die Schule – verantwortungsvoll und gut abgesichert durchgeführt werden können.

Warum braucht unser Förderverein überhaupt eine Versicherung?

Ein Förderverein trägt Verantwortung – z. B. bei Veranstaltungen, Projekten oder dem Betrieb von Anlagen. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, kann der Verein haftbar gemacht werden. Eine Vereinsversicherung schützt vor finanziellen Risiken und sichert die Handlungsfähigkeit des Vereins.

Was deckt die Vereinshaftpflichtversicherung konkret ab?

Die Vereinshaftpflicht greift, wenn durch die Tätigkeit des Vereins oder seiner Mitglieder Schäden entstehen – etwa wenn bei einer Aktion jemand verletzt wird oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Sie prüft auch, ob Ansprüche überhaupt berechtigt sind und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Wann kommt die Veranstaltungshaftpflicht zum Einsatz?

Immer dann, wenn der Förderverein Veranstaltungen organisiert oder unterstützt – z. B. Schulfeste, Projektwochen oder Aufführungen. Sie schützt vor Haftungsrisiken, die direkt im Zusammenhang mit solchen Events entstehen.

Wie lautet die Versicherungsgesellschaft?

Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG.

Sind auch ehrenamtlich Engagierte abgesichert?

Ja, in der Regel sind Mitglieder und Helferinnen und Helfer, die im Auftrag des Vereins tätig sind, über die Versicherungen mit abgesichert. Das gibt allen Beteiligten Sicherheit bei ihrem Engagement.

Was bedeutet Betriebshaftpflicht im Kontext eines Fördervereins?

Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die im laufenden Betrieb entstehen – also bei regelmäßigen Tätigkeiten, organisatorischen Abläufen oder dem Einsatz von Materialien und Geräten des Vereins.

Ist eine Unfallversicherung mit im Beitrag enthalten?

Nein.

Sind gemietete und geliehene Gegenstände versichert?

Nein. Wie in den meisten privaten Haftpflichtversicherungen sind gemietete und geliehene Gegenstände nicht versichert.

Müssen Veranstaltungen angemeldet werden?

Veranstaltungen ab 800 Teilnehmern müssen beim Landesverband Schulischer Fördervereine NRW angemeldet und von diesem schriftlich bestätigt werden.

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